Die Redaktion
Partizipative Demokratie
09. Juni 2023
Das ist zu unserem Besten.
Der Senat gab am Mittwochabend trotz des Widerstands der Linken grünes Licht für eine umstrittene Bestimmung des Justizgesetzentwurfs, die es erlaubt, bei bestimmten Ermittlungen die Kameras oder Mikrofone von Telefonen aus der Ferne auszulösen. Artikel 3 des Gesetzentwurfs des Siegelbewahrers Éric Dupond-Moretti, der von den Senatoren in erster Lesung geprüft wurde, bringt mehrere Änderungen im Strafverfahren mit sich.
Eine dieser Änderungen wird von der Linken, von Anwälten und Verbänden als besorgniserregend empfunden. Sie sieht vor, dass Computer und andere vernetzte Geräte ohne Wissen der Betroffenen aus der Ferne ausgelöst werden können, und zwar zu zwei unterschiedlichen Zwecken. Einerseits die Geolokalisierung in Echtzeit bei bestimmten Straftaten. Andererseits sollen Mikrofone und Kameras aktiviert werden, um Ton und Bilder zu erfassen.
Wie der ultrarechte « Terrorismus », bei dem z. B. im Internet diskutiert wird?
Die Beobachtungsstelle für Freiheiten und Digitales (OLN) prangerte einen « Sicherheitsüberbietungswettbewerb » an, der es ermöglicht, jeden angeschlossenen Gegenstand in einen potenziellen « Spitzel » zu verwandeln.
Die Linke hat erfolglos versucht, die als « unverhältnismäßig » eingestuften Bestimmungen ganz oder teilweise zu streichen. Der Grüne Guy Benarroche sagte, dies sei « die offene Tür für eine allgemeine Überwachung ».
« Diese Techniken werden bereits angewandt », betonte der Minister, aber sie erforderndas Anbringen von Baken oder Mikrophonen und Kameras, was Risiken für die Ermittler birgt. Die Bestimmung sei « von wichtigen Garantien umgeben », fügte er hinzu. Insbesondere muss seine Umsetzung von einem Richter genehmigt werden.
Jeder weiß, dass man den französischen Richtern vertrauen muss.
Gegen den Willen des Ministers nahm der Senat einen Änderungsantrag des führenden LR-Senators Bruno Retailleau an, der vorsieht, die Möglichkeit der Geolokalisierung auf Straftaten zu beschränken, die mit mindestens zehn Jahren Haft bestraft werden, im Gegensatz zu fünf Jahren im ursprünglichen Text.
Die Linke wäre gerne noch weiter gegangen, insbesondere beim ausdrücklichen Schutz von Journalisten, die genauso geschützt werden sollen wie Rechtsanwälte, Richter oder Parlamentarier.
Artikel 3 des Gesetzentwurfs sieht außerdem neben anderen Maßnahmen eine Ausweitung der nächtlichen Durchsuchungen bei den schwersten Verbrechen vor.
Der Senat nahm eine Änderung der Regierung an, die es ermöglicht, die Fristen für Voruntersuchungen unter bestimmten Bedingungen zu verlängern.
Die Regierung wird bei der Sicherheit der Juden keine Kompromisse eingehen.